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Seit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Grainet gab es keine Unterscheidung zwischen der Institution Feuerwehr und dem Feuerwehrverein. Erst mit dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23.12.1981 gibt es eine rechtliche Unterscheidung.
Im Vorstand sind vertreten:Stand 2009
(Diese Mitglieder der Vorstandschaft sind immer für sechs Jahre gewählt)
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